Wir sind umgezogen!
Ab 01.06.2010 finden Sie uns in unseren neuen Büroräumen:
dieBauingenieure
Dipl.-Ing. Gunnar Clemenz M.Sc.
Anschrift:
Lessingstraße 2
76135 Karlsruhe
Kontakt:
Fon +49 (0) 721/8314205-0
Fax +49 (0) 721/8314205-55
Homepage Relaunch
vom: 30.06.2009
In ganz neuem Look und im CI unserer Homepages diebauingenieure.com und enspection.de steht seit heute energiepass-Rechner.de online.
[...mehr]Beginn der Ausweispflicht
Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, hat die Ausweispflicht zum 1. Juli 2008 begonnen. Später errichtete Wohngebäude sind seit dem 1. Januar 2009 betroffen. Stichtag für alle Nichtwohngebäude* war der 1. Juli 2009.
Der Energiepass ist 10 Jahre gültig.
Im Neubau ist bereits seit 2002 ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Näheres erfahren Sie unter dieBauingenieure.com
Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis erst dann Pflicht, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Energieausweispflicht. Ausnahmen sind Umbauten, Anbauten oder größere Sanierungen. In diesen Fällen ist meist – wie bei einem Neubau – ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Mehr unter: dieBauingenieure.com
Diagramm Ausweispflicht

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*Nichtwohngebäude sind Gebäude, deren gewerbliche Nutzung mehr als 10% der Gebäudefläche umfasst. Ausnahmen sind wohnungsähnliche Nutzungen wie z.B. Arztpraxen und Büros in Wohngebäuden.
Wohnen oder Gewerbe
Für Wohn- und Nichtwohngebäude sind die Berechnungsansätze der Energieausweise unterschiedlich. Die Online-Erstellung ist derzeit nur für Wohngebäude möglich.
Wird ein Gebäude gemischt genutzt – etwa mit einem Ladengeschäft im Erdgeschoss und mehreren Wohneinheiten in den oberen Stockwerken – müssen zwei Energieausweise erstellt werden, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als 10 % der Gesamtfläche entspricht.
Ausnahmen stellen Arztpraxen, Büroräume etc. dar, die oftmals in Wohngebäuden angesiedelt sind. Hier spricht man von einer wohnähnlichen Nutzung. Wenn in Ihrem Gebäude z.B. eine Arztpraxis vorhanden ist, können Sie online den Energieausweis für Wohngebäude erstellen.
Wenn Sie einen Energieausweis für gewerbliche Nutzung benötigen, steht Ihnen das Ingenieur-Team von dieBauingenieure.com gerne beratend zur Verfügung.
Bedarfs- oder Verbrauchausweis
Der Gesetzgeber lässt grundsätzlich zwei Varianten des Energieausweises zu: Den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann sehr kostengünstig erstellt werden, weil er auf der Wohnfläche und den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden basiert. Ansonsten werden nur evtl. Leerstände berücksichtigt.
Der bedarfsabhängige Ausweis zeigt den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner baulichen Voraussetzungen. Daher sind die äußere Hülle, Wandflächen, Dach und unterer Gebäudeabschluss zentrale Elemente der Berechnung. Weiterhin wird die vorhandene Anlagentechnik zur Erwärmung und ggf. Lüftung des Gebäudes berücksichtigt.
Der Energieausweis
Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wurden Energieausweise auch für Bestandsgebäude verbindlich eingeführt. Damit wird in Deutschland eine europäische Richtlinie von 2002 umgesetzt.
Ein Energieausweis gibt den energetischen Kennwert eines Gebäudes wieder. Als Verbraucher kennen wir diesen Kennwert bereits als die Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten (Kühlschrank, Spülmaschine etc.).
Mit diesem Instrument sollen neue Mieter oder auch Kaufinteressenten eine Information über den Energiebedarf eines Objektes bekommen.
Im Allgemeinen steht die politische Erwartung dahinter, ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kenntlich zu machen und den Eigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.