Wir sind umgezogen!
Ab 01.06.2010 finden Sie uns in unseren neuen Büroräumen:
dieBauingenieure
Dipl.-Ing. Gunnar Clemenz M.Sc.
Anschrift:
Lessingstraße 2
76135 Karlsruhe
Kontakt:
Fon +49 (0) 721/8314205-0
Fax +49 (0) 721/8314205-55
Homepage Relaunch
vom: 30.06.2009
In ganz neuem Look und im CI unserer Homepages diebauingenieure.com und enspection.de steht seit heute energiepass-Rechner.de online.
[...mehr]Beginn der Ausweispflicht
Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, hat die Ausweispflicht zum 1. Juli 2008 begonnen. Später errichtete Wohngebäude sind seit dem 1. Januar 2009 betroffen. Stichtag für alle Nichtwohngebäude* war der 1. Juli 2009.
Der Energiepass ist 10 Jahre gültig.
Im Neubau ist bereits seit 2002 ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Näheres erfahren Sie unter dieBauingenieure.com
Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis erst dann Pflicht, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Energieausweispflicht. Ausnahmen sind Umbauten, Anbauten oder größere Sanierungen. In diesen Fällen ist meist – wie bei einem Neubau – ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Mehr unter: dieBauingenieure.com
Diagramm Ausweispflicht

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*Nichtwohngebäude sind Gebäude, deren gewerbliche Nutzung mehr als 10% der Gebäudefläche umfasst. Ausnahmen sind wohnungsähnliche Nutzungen wie z.B. Arztpraxen und Büros in Wohngebäuden.